 |    |  |  |  Rote Karte für alte Heizkessel Ab dem 1. November droht vielen alten Heizungsanlagen das endgültige Aus!  Der Staat hat allen Häusern mit erhöhtem Energieverbrauch eine Verjüngungskur verordnet. Wir sagen Ihnen, womit Hauseigentümer rechnen müssen, welche Förderungen gewährt werden und natürlich welche Maßnahmen Abhilfe schaffen.  Warum müssen die Anlagen erneuert bzw. saniert werden?  | Mit Öl oder Gas befeuerte Standardkessel (4-400 kW), die vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden, müssen Sie bis spätestens 31.12.2006 erneuern lassen. Werden die in der Tabelle aufgeführten Grenzwerte überschritten, muss der Kesseltausch schon vor dem 1.11.2004 erfolgen.
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Für Anlagen, die durch Wartung/Reinigung oder Brennertausch so ertüchtigt wurden, dass die BImSchV-Werte eingehalten werden, verlängert sich die Frist bis 31.12.2008
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Die oberste Geschossdecke muss bis 31.12.2006 so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient < 0,30 Watt(m²*K) nicht überschreitet.
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Kesseltausch und Dämmverpflichtung entfallen bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, müssen aber bei Eigentümerwechsel vom neuen Eigentümer eingehalten werden.
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Umwälzpumpen, die erstmals in Heizkreisen mit mehr als 25 kW eingebaut oder ersetzt werden, müssen selbsttätig dafür sorgen, dass die elektrische Leistungsaufnahme dem betriebsbedingten Förderbedarf automatisch und in mind. 3 Stufen angepasst ird. E-Pumpen erfüllen diese Vorgaben.
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Für Kreise mit konstanten Volumenströmen (Speicherladepumpe) entfällt die Forderung.
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Zirkulationspumpen müssen mit selbständig wirkenden Einrichtungen zur Ein-/Ausschaltung nach einem Zeitprogramm versehen sein. |
 Auch das muss beachtet werden:
Werden innerhalb von 12 Monaten - in Verbindung mit einem Kesseltausch oder der Heizungsumstellung - weitere (mindestens 3) Maßnahmen (Außenwände, Decken, Fenster) durchgeführt, wird ein Energiebedarfsausweis erforderlich.
Der Jahres-Primärenergiebedarf berücksichtigt definierte Randbedingungen. Für Strom gilt der primärenergetische Bewertungsfaktor 3. Für elektrische Speicherheizsysteme ist eine 8-jährige Übergangsfrist angesetzt. So lange gilt Faktor 2.   
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 Rote Karte für alte Heizkessel   |  | Ab dem 1. November 2004 droht vielen alten Heizungsanlagen das endgültige aus!
Wir sagen Ihnen schon heute, worauf Sie bei der Sanierung achten müssen.
Der Staat hat allen Häusern mit erhöhtem Energieverbrauch eine Vejüngungskur verordnet ... |
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